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Gesetz über die Förderung kultureller Angelegenheiten und ihrer Institutionen

Als Mitglied der parlamentarischen Kommission haben wir in 9 Sitzungen das Kulturgesetz beraten und bearbeitet. Mit der Annahme der Totalrevision am 12. Februar 2026 wird der Kanton Freiburg sein Kulturschaffen mit deutlich mehr Mitteln unterstützen.

 

Da neue Gesetz beinhaltet nun auch den Amateurbereich und ermöglicht es dessen Förderung auszuweiten. Das heisst; auch der Amateurbereich und die lebendigen Traditionen werden vermehrt unterstützt und können davon profitieren.

 

Im Gesetz geht es letztlich um eine gezielte Wahrnehmung der verschieden Akteure im kulturellen Bereich und der realen finanziellen Situation. Die im Gesetz neu verankerten und geschaffenen Kulturregionen sind auf die Förderung regionaler Bedürfnisse fokussiert.

 

Damit könnten im Sensebezirk auch weitere Projekte, wie Bad Bonn und das Podium Düdingen welche bis jetzt beide Fördergelder von der ehemaligen Kulturregion Agglomeration erhielten, profitieren. Düdingen wird voraussichtlich weiterhin der neuen Kulturregion Arcia angehören (Folgekulturregion der Agglomeration). Für den Rest der Senslergemeinden gilt es nun, sich auch zur einer Kulturregion zusammenzulegen, um in den Genuss dieser Fördergelder des Kantons zu gelangen.

 

 

Meine Stellungnahme

Herr Präsident Frau Staatsrätin Meine Damen und Herren

Ich spreche im Namen der Mitte und als Mitglied der parlamentarischen

Kommission, welche die beiden Gesetze bearbeitet hat.

Meine Interessensbindung:

Ich bin Mitglied der Kantonalen Kommission «Freiburger Vereinigung für

Tracht und Brauch» und vertrete das Trachtenwesen als

Westschweizerin auch im schweizerischen Kontext. Zudem bin ich

Mitglied in zwei Musikvereinen.

Mit dem ersten Gesetz über die kulturellen Angelegenheiten wurde 1991

der gesetzliche Rahmen für die Kulturförderung geschaffen. Es bildete

zusammen mit dem Gesetz über die kulturellen Institutionen des Staates

und dem Gesetz über den Schutz der Kulturgüter die drei Pfeiler des

gesetzlichen Rahmens.

Mit der Totalrevision des Gesetzes über die kulturellen Angelegenheiten

drängte sich auch eine Überarbeitung des Gesetzes über die kulturellen

Institutionen KISG auf. Seit mehreren Jahren stehen

  •  Das Staatsarchiv,
  •  die Kantons- und Universitätsbibliothek
  •  das Konservatorium,
  •  das Museum für Kunst und Geschichte,
  •  das Naturhistorische Museum und
  •  das Schloss Greyerz

vor neuen kulturellen Herausforderungen,

  •  die vor allem mit der gesellschaftlichen Entwicklung (kulturelle
  • Teilhabe, Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer, Mobilität des
  • Publikums),
  •  der Governance (Vernetzung der Kulturinstitutionen,
  • Regionalisierung der Kultur),
  •  der Infrastruktur
  •  den kulturellen Produktionsweisen (Einkauf von Leistungen,
  • Honorarstandards, Leihgabe von Werken usw.)

 

 oder auch mit weitreichenden technologischen oder

kommunikativen Veränderungen zusammenhängen

Die Kulturinstitutionen sind im Bereich der Kulturvermittlung, der

kulturellen Bildung und der Erhaltung und Aufwertung des kulturellen

Erbes tätig, unabhängig davon, ob es sich um bewegliches, natürliches,

dokumentarisches oder immaterielles Erbe handelt

Im Gesetz mussten nur kleinere Anpassungen gemacht werden. Die

Aufgaben, die Leitung und die Aufsicht der Institutionen wurden

präzisiert und angepasst.

Auf die Schaffung einer neuen Institution zum immateriellen

Kulturerbe wurde verzichtet. Es obliegt allen Kulturinstitutionen, sich um

die Erhaltung und Aufwertung des kulturellen Erbes zu kümmern.

Im Gesetzesentwurf und in der Botschaft wird die Rolle, die die

Kulturinstitutionen des Staates bei der Bewahrung und Aufwertung des

immateriellen Kulturerbes spielen, betont. In diesem wichtigen Bereich

wird eine Koordination der Aktivitäten zwischen allen privaten und

öffentlichen Partnern als sinnvoller erachtet als die Schaffung einer

zentralisierenden Institution. Die Koordination muss aber verstärkt

werden, was die gesetzlichen Grundlagen zulassen.

Mit dem überarbeiteten Gesetz über die kulturellen Institutionen verfügt

der Kanton über ein aktualisiertes Gesetz, welches von der

parlamentarischen Kommission einstimmig angenommen wurde

 

Mit diesen Anmerkungen möchte ich mich für die konstruktive

Zusammenarbeit in der parlamentarischen Kommission bedanken. Die

Mitte unterstützt das «Projekt bis» mit kleinen Veränderungen zum

Gesetz über die kulturellen Institutionen des Staates und wird auf das

Gesetz eintreten.

Danke für ihre Aufmerksamkeit

 

18.12.2025 / Esther Schwaller-Merkle

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