Als Mitglied der parlamentarischen Kommission haben wir in 9 Sitzungen das Kulturgesetz beraten und bearbeitet. Mit der Annahme der Totalrevision am 12. Februar 2026 wird der Kanton Freiburg sein Kulturschaffen mit deutlich mehr Mitteln unterstützen.
Da neue Gesetz beinhaltet nun auch den Amateurbereich und ermöglicht es dessen Förderung auszuweiten. Das heisst; auch der Amateurbereich und die lebendigen Traditionen werden vermehrt unterstützt und können davon profitieren.
Im Gesetz geht es letztlich um eine gezielte Wahrnehmung der verschieden Akteure im kulturellen Bereich und der realen finanziellen Situation. Die im Gesetz neu verankerten und geschaffenen Kulturregionen sind auf die Förderung regionaler Bedürfnisse fokussiert.
Damit könnten im Sensebezirk auch weitere Projekte, wie Bad Bonn und das Podium Düdingen welche bis jetzt beide Fördergelder von der ehemaligen Kulturregion Agglomeration erhielten, profitieren. Düdingen wird voraussichtlich weiterhin der neuen Kulturregion Arcia angehören (Folgekulturregion der Agglomeration). Für den Rest der Senslergemeinden gilt es nun, sich auch zur einer Kulturregion zusammenzulegen, um in den Genuss dieser Fördergelder des Kantons zu gelangen.
Meine Stellungnahme
Herr Präsident Frau Staatsrätin Meine Damen und Herren
Ich spreche im Namen der Mitte und als Mitglied der parlamentarischen
Kommission, welche die beiden Gesetze bearbeitet hat.
Meine Interessensbindung:
Ich bin Mitglied der Kantonalen Kommission «Freiburger Vereinigung für
Tracht und Brauch» und vertrete das Trachtenwesen als
Westschweizerin auch im schweizerischen Kontext. Zudem bin ich
Mitglied in zwei Musikvereinen.
Mit dem ersten Gesetz über die kulturellen Angelegenheiten wurde 1991
der gesetzliche Rahmen für die Kulturförderung geschaffen. Es bildete
zusammen mit dem Gesetz über die kulturellen Institutionen des Staates
und dem Gesetz über den Schutz der Kulturgüter die drei Pfeiler des
gesetzlichen Rahmens.
Mit der Totalrevision des Gesetzes über die kulturellen Angelegenheiten
drängte sich auch eine Überarbeitung des Gesetzes über die kulturellen
Institutionen KISG auf. Seit mehreren Jahren stehen
- Das Staatsarchiv,
- die Kantons- und Universitätsbibliothek
- das Konservatorium,
- das Museum für Kunst und Geschichte,
- das Naturhistorische Museum und
- das Schloss Greyerz
vor neuen kulturellen Herausforderungen,
- die vor allem mit der gesellschaftlichen Entwicklung (kulturelle
- Teilhabe, Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer, Mobilität des
- Publikums),
- der Governance (Vernetzung der Kulturinstitutionen,
- Regionalisierung der Kultur),
- der Infrastruktur
- den kulturellen Produktionsweisen (Einkauf von Leistungen,
- Honorarstandards, Leihgabe von Werken usw.)
oder auch mit weitreichenden technologischen oder
kommunikativen Veränderungen zusammenhängen
Die Kulturinstitutionen sind im Bereich der Kulturvermittlung, der
kulturellen Bildung und der Erhaltung und Aufwertung des kulturellen
Erbes tätig, unabhängig davon, ob es sich um bewegliches, natürliches,
dokumentarisches oder immaterielles Erbe handelt
Im Gesetz mussten nur kleinere Anpassungen gemacht werden. Die
Aufgaben, die Leitung und die Aufsicht der Institutionen wurden
präzisiert und angepasst.
Auf die Schaffung einer neuen Institution zum immateriellen
Kulturerbe wurde verzichtet. Es obliegt allen Kulturinstitutionen, sich um
die Erhaltung und Aufwertung des kulturellen Erbes zu kümmern.
Im Gesetzesentwurf und in der Botschaft wird die Rolle, die die
Kulturinstitutionen des Staates bei der Bewahrung und Aufwertung des
immateriellen Kulturerbes spielen, betont. In diesem wichtigen Bereich
wird eine Koordination der Aktivitäten zwischen allen privaten und
öffentlichen Partnern als sinnvoller erachtet als die Schaffung einer
zentralisierenden Institution. Die Koordination muss aber verstärkt
werden, was die gesetzlichen Grundlagen zulassen.
Mit dem überarbeiteten Gesetz über die kulturellen Institutionen verfügt
der Kanton über ein aktualisiertes Gesetz, welches von der
parlamentarischen Kommission einstimmig angenommen wurde
Mit diesen Anmerkungen möchte ich mich für die konstruktive
Zusammenarbeit in der parlamentarischen Kommission bedanken. Die
Mitte unterstützt das «Projekt bis» mit kleinen Veränderungen zum
Gesetz über die kulturellen Institutionen des Staates und wird auf das
Gesetz eintreten.
Danke für ihre Aufmerksamkeit
18.12.2025 / Esther Schwaller-Merkle

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